Klassenvorschriften
Die Klassenvorschriften dienen den Mitgliedern der Klassenvereinigung zur Beurteilung der jeweiligen Yacht. Sie sollen sicherstellen, dass die wesentlichen technischen Details der Yachten in die Beurteilung einfließen und einerseits die Yachttypen untereinander vergleichbar werden und andererseits innerhalb der Yachttypen eine Vergleichbarkeit hergestellt wird.
Die Beurteilung jeder Yacht ist im Messbrief festgehalten. Die Gültigkeit der Messbriefe ist zeitlich begrenzt. Die Klassenvereinigung behält sich vor, die Kriterien und Details anzupassen. Änderungswünsche können schriftlich an die Mitglieder der Klassenvereinigung gestellt werden. Neben der Vergleichbarkeit der Yachten fließen die Sicherheit der jeweiligen Yacht und der Mannschaften gleichwertig bei der Beurteilung ein.
Die Anpassungen und Richtlinien werden im Vorstand der KV entschieden. Bei einer Teilnahme an einer Klassen-Regatta muss der Messbrief vorgelegt werden. Der Steuermann muss Mitglied der Klassenvereinigung sein, falls er in der SUNBEAM-Jahresbestenliste gewertet werden will.
Gültigkeit des Messbriefes
Der Messbrief hat eine zeitlich begrenzte Gültigkeit. Jeder Teilnehmer muss sein Boot mit Ablauf der Gültigkeit einer neuen Überprüfung unterziehen. Bestandschutz bei Änderungen vom Status „offen“ in „bewertet“ gibt es nicht. Die Yacht muss dem neuen Stand angepasst werden. Klassen-Regatten zählen nur zur Jahres-Bestenliste für Yachten, die über einen gültigen Messbrief verfügen.
Die Regeln der Klassenvereinigung haben das Ziel und die Absicht ein faires Segeln mit möglichst identen Booten zu gewährleisten. Es ist grundsätzlich zu beachten, dass Veränderungen des Rumpfs, des Riggs oder der Segel nur nach diesen Regeln unter Begutachtung der von der Klassenvereinigung bevollmächtigten Vermesser erlaubt sind.
Generell gilt
Alle Details, die in diesem Regelwerk nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind NICHT ERLAUBT! Abweichungen der wesentlichen Baumodule (Rigg, Segel, Gewicht, Veränderung der Lateralfläche) müssen schriftlich von der KV genehmigt, im Messbrief eingetragen und im Yardstick-Rating bewertet werden. Sind Details an einer Yacht nicht korrekt gewartet oder Details nicht korrekt eingebaut, kann die Teilnahme an einer Klassen-Regatta verweigert werden. Die Sicherheit der Yachten und der Mannschaften haben erste Priorität.
Die Richtlinien sind folgende
Teamstärke bei den Regatten
Die Ausrüstung der Yacht gibt die Mindestanzahl der Mannschaftstärke vor. Yachten mit Hiking-Gurten im Cockpit und/oder Zusatzsegel (Gennaker oder Spinnaker) müssen mit mindestens 3 Personen als Crew segeln. Yachten ohne Hiking-Gurten im Cockpit und/oder Zusatzsegel (Gennaker oder Spinaker) müssen mit mindestens 2 Personen als Crew segeln. Ein Code0 ist einer Genua gleichgestellt. Die Maximal-Anzahl der Yacht ist aus der CE-Zertifizierung zu entnehmen.
Identifizierung
Die Yacht verfügt über ein Typenschild mit einer eindeutig zuordenbaren Nummer. Diese Nummer muss im Messbrief eingetragen sein, damit eine Vergleichbarkeit vorgenommen werden kann. Ebenfalls muss während einer Wettfahrt am Rumpf oder im Segel oder in Form eines Schildes eine Nummer vorhanden sein, die im Messbrief eingetragen ist.
Bewertung, Yardstick, relevante Maße
Die Klassenvereinigung legt fest, welche Maße zur Bewertung der Yardstick-Ermittlung herangezogen werden und behält sich vor, den Status OFFEN oder BEWERTET festzulegen. Unklarheiten werden vom Schiedsgericht entschieden. ACHTUNG: die Bereiche werden evaluiert und können sich bei notwendigen Anpassungen verändern. Diese Veränderung wird transparent von der Klassenvereinigung kommuniziert bzw. dargestellt.
Bewertete Details sind mit den jeweiligen Daten im Messbrief festgehalten.
Bewertete Details dürfen am Boot nur verändert werden, wenn diese gemeldet, festgehalten und der Klassenvereinigung neu zur Bewertung vorgeführt werden.
Technische Daten, Messbrief
Den technischen Daten liegen die Angaben der Werft zugrunde. Details sind dem Messbrief jeder einzelnen Yacht zu entnehmen.
Offene und nicht geregelte Details und Bereiche: das mit „offen“ oder “ / “ gekennzeichnete Maß, Einrichtung, Zubehör o.a.m. wird nicht zur Berechnung der Yardstick herangezogen. Dem Eigner steht es frei dieses Maß zu verändern; es ist „frei wählbar“. Aufgrund der laufenden Evaluierung kann sich ein Detail verändern und läuft mit Ablauf der Gültigkeit des Messbriefes aus. Es gibt keinen Bestandschutz.
Abweichungen werden vom Schiedsgericht entschieden, bewertet und falls nötig im Messbrief festgehalten. Der Messbrief enthält die Skizzen des STANDARD-LAYOUTS der Yacht. Abweichungen von geregelten Details an einer Yacht gegenüber den Vorgaben (Differenz ist/soll) sind im Messbrief zu verzeichnen und zu bewerten.
Gewichtskontrolle
Das angegebene Gewicht (Verdrängung) wird als Minimum-Gewicht definiert.
Das Gewicht beinhaltet die Standard Ausrüstung (im trockenen Zustand). Die Gewichtsermittlung erfolgt inkl. Segel, inkl. Rigg, inkl. Polster und Motor (sofern er fest eingebaut wurde), inkl. der Deckbeschläge, Spi-Einrichtung, Gennakerbaum und Inneneinrichtung, inkl. Fußboden und Zusatzeinbauten. Die Korrektur des Gewichts: Ausgleichs-Gewichte dürfen nur von der Werft oder deren Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dies gilt ebenfalls für die Platzierung des Gewichts.
Einbauten, Veränderungen des Gewichts, Kiel
Das Kielgewicht und der Innenballast dürfen nicht verändert werden und müssen dem Paket der Erstauslieferung entsprechen. Dies gilt besonders für alle Um- bzw. Einbauten der Lateralfläche, Fläche unter der Wasserlinie, also Kiel, Motor, Ruder). Etwaige Veränderungen müssen von der Werft vermessen, bewertet, genehmigt und im Messbrief notiert werden.
Kiel, Ruderanlage, Innenballast
Das Kielgewicht und der Innenballast dürfen nicht verändert werden und müssen dem Paket der Erstauslieferung entsprechen. Veränderungen müssen im Messbrief der Klassenvereinigung eingetragen werden. Dies gilt besonders für alle Um- bzw. Einbauten der Lateralfläche (Fläche unter der Wasserlinie, also Kiel, Motor, Ruder). Die Veränderung der Anström-Kanten von Kiel und Ruder dürfen nicht verändert werden. Ebenfalls darf das Profil des Ruders und des Kiels nicht verändert werden. Etwaige Veränderungen müssen von der Werft vermessen, bewertet, genehmigt und im Messbrief notiert werden.
Rigg
Das Rigg ist im Messbrief festgehalten. Es muss Original von der Werft bezogen werden und bei Änderungen von der Werft vermessen, bewertet und diese Veränderungen im Messbrief notiert werden.
Rigg-Material
– Das Mastrohr muss aus Aluminium gefertigt sein.
– Die Wanten aus Edelstahl-Draht.
– Die Salingpaare müssen dem Mast-Zertifikat bzw. der Beschreibung im Mastdatenblatt des Messbriefs entsprechen.
– Die Wanten können mit einer Talje oder mit mechanischen oder hydraulischen Wantenspannern ausgestattet sein.
– Das laufende Gut kann als Draht/Fall-Kombi oder als Fall ausgestattet sein. Die Materialien der Fallen sind frei wählbar.
– Etwaige Veränderungen müssen von der Werft vermessen, bewertet, genehmigt und im Messbrief notiert werden.
Backstagen müssen von der Werft genehmigt und im Messbrief notiert werden. Grundsätzlich sind Backstagen, Zusatzwanten, zusätzliche Jumpstagen oder Püttinge nicht erlaubt.
Rigg- und Segelmaße
Die I-, J-, P- und E-Masse müssen mit einem schwarzen Tape gekennzeichnet werden und dürfen nicht verändert werden. Alle Veränderungen müssen von der Werft vermessen, genehmigt, bewertet und im Messbrief notiert werden (bei Zusatzeinbauten von Rollreffanlagen, Fockrollern, „under deck-Furlern“ usw.
Gennakerbaum
die maximale Länge vom Bug bis zum Führungsauge des Baumes (boom in use, BUS) darf nicht verlängert werden. Diese Länge wird wie folgt gemessen: GFK-Rumpf (Bug) bis Vorderkante des Auges bzw. des Austritts. Ebenfalls darf der Abstand des Führungsbeschlages bis zum Bug (Deck Beschlag bis Bug, DBS) nicht verändert werden. Etwaige Veränderungen müssen von der Werft vermessen, bewertet, genehmigt und im Messbrief notiert werden. DBS = Abstand zwischen Führungsring und Decksauge USL = Maximale Länge vor dem Führungsauge ohne Wasserstag
Segel
Abweichungen der Segel im Bereich Material und Fläche müssen schriftlich von der KV genehmigt, im Messbrief eingetragen und im Rating bewertet werden. Die Richtlinien sind folgende:
– Die Segel müssen aus gewebter oder laminierter Polyesterfaser gefertigt sein.
– Das Segeltuch muss gleichmäßig verarbeitet sein. Lastenorientierte Membran Segel sind nicht erlaubt. Die Fasern müssen stets parallel und gerade laufen.
– Am Boot dürfen sich 2 Amwindsegel und 2 Vorwindsegel befinden.
– Die Segelnummern müssen mindestens 300 mm hoch sein.
– Es muss sich das Klassenzeichen der Type oder ein Sunbeam „S“ Klassenzeichen im Großsegel befinden und mindestens 500 mm breit sein.
– Die Identifizierung erfolgt mit einer Nummer im Segel oder am Bootstrumpf. Sie muss jener im Messbrief entsprechen.
– Die Maximalen Flächen-Maße der Segel (laut Messbrief der Werft) dürfen nicht Überschritten werden.
– Das Mindestgewicht der Amwindsegel ist aus dem Messbrief zu entnehmen
– Das Mindestgewicht der Vorwindsegel ist aus dem Messbrief zu entnehmen
– Die Segelfenster Anzahl und Fläche ist nicht begrenzt.
Im Anhang befindet sich ein Segelmaßblatt mit allen ORC Maßen und Maßerklärungen.
Elektrik und Elektronik
Der Einbau von Elektrik und Elektronik müssen den gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Elektronische Hilfsmittel sind zugelassen.
Klassenregeln für einzelne Modelle
Klassenregeln für die SUNBEAM 22.1
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